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   BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78   

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https://dejure.org/1978,5052
BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78 (https://dejure.org/1978,5052)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1978 - 1 StR 131/78 (https://dejure.org/1978,5052)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 (https://dejure.org/1978,5052)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte Steuerungsfähigkeit bei übermäßigem Alkoholkonsum - Einschränkung der Einsichtsfähigkeit und des Hemmungsvermögens durch Alkoholkonsum

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Das Landgericht ist, wie der Zusammenhang der Urteilsgründe erkennen läßt, von einer alkoholbedingten Beeinträchtigung nur des Hemmungsvermögens, nicht aber von der Möglichkeit eines Verbotsirrtums (vgl. BGH GA 1968, 279; BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365) ausgegangen.
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Die Frage, ob besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten vorliegen, ist weitgehend nach pflichtgemäßem tatrichterlichem Ermessen zu entscheiden (BGHSt 24, 3 ff; BGH MDR 1977, 414).
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Die Schlußfolgerung des Schwurgerichts ist umso verständlicher, als die Hemmungsschwelle eines Zechers nach der Erfahrung umso höher zu sein pflegt, je größer der Wert des gefährdeten Rechtsgutes ist und je schwerer die Tat wiegt (BGHSt 14, 114, 116).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Diese Umstände mögen jeder für sich allein nur einen begrenzten Beweiswert haben, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlungen erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Diese Umstände mögen jeder für sich allein nur einen begrenzten Beweiswert haben, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlungen erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).
  • BGH, 17.05.1965 - II ZR 48/63
    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 %o zurechnungsunfähig ist (BGH GA 1974, 344; vgl. auch BGH VersR 1965, 656 mit Anm. Gaisbauer zu § 7 AKB).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 459/76

    Rechtliche Folgen einer auf ein Schreibversehen gestützten Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Wenn daher auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration im allgemeinen selbst bei an Alkohol gewöhnten Tätern zumindest eine sehr erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden kann, so kommt es doch auf die Umstände des Einzelfalls an; sie können ergeben, daß ausnahmsweise die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76; BGH GA 1974, 344).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Der Blutalkoholgehalt lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o von der an ernsthaft zu prüfen ist, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 607/72

    Fahrlässige Volltrunkenheit und Notzucht - Strafschwerende Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Der Blutalkoholgehalt lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o von der an ernsthaft zu prüfen ist, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 05.11.1975 - 2 StR 544/75

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Möglichkeit des Ausschlusses

    Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
    Gegenüber Tötungsdelikten wird deshalb das Hemmungsvermögen höchst selten infolge Alkoholmißbrauchs gänzlich fehlen (BGH GA 1955, 269, 271; BGH, Urteil vom 5. November 1975 - 2 StR 544/75).
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 168/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Insbesondere bestehen auch aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für die Aufstellung einer solchen festen Norm (Nachweise in BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78), vielmehr ist erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen.

    Daher können auch bei einer über 3 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalls ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 202/81

    Beurteilung der Schuldfähigkeit von alkoholisierten Tätern durch einen

    Insbesondere bestehen auch aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für die Aufstellung einer solchen festen Norm (Nachweise in BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78), vielmehr ist erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen.

    Daher können auch bei einer über 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration bei alkoholgewöhnten Tätern die Umstände des Einzelfalles ergeben, daß die Anwendung von § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 - und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

    In ihrer Gesamtheit und im Zusammenhang mit weiteren festgestellten Tatsachen lassen diese Umstände hier jedoch den Schluß auf eine nur beschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung Bedeutung zu (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 m.w.N.).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz der hochgradigen Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).

    Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).

  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

    Diese Prüfung kann im Einzelfall zu dem Ergebnis führen, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB nicht gerechtfertigt ist (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteile vom 24. August 1976 - 1 StR 459/76, vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80).

  • BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80

    Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der

    Dem Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat kommt bei der Prüfung seiner Schuldfähigkeit nämlich nur zusätzliche und nur mit großer Vorsicht zu wertend Bedeutung zu (vgl. BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschlüsse von 16. September 1975 - 1 StR 374/75 und 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; Urteile vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen

    Diese Alkoholkonzentration lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o, von der an nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zur Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; ständige Rechtsprechung).
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